neues Nennungsformular WBO zur Breitensportveranstaltung gültig ab 2010

 

 

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Voltigierveranstaltung sind veröffentlicht

hinterlegt beim Bild der Voltigierer

Aktuelle genehmigte Veranstaltungen

gem.Wettbewerbsordnung (WBO)

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Veranstalter.

 

         22. Reitertage in Unterroth

mit Kreismeisterschaftswertung

 

am 07.06.2012

und am  09.06.2012

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         Reitertag in Kimratshofen

Halle/Freiland

am 06.05.2012

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          2.    Freispring/Freilaufwettbewerb

in Hopfen

am 24. März 2012

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Wemdinger Breitensporttag am 11.03.2012

 Tag der offenen Stalltüre    Reiterflohmarkt

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Richtlinien für Breitensportliche Veranstaltungen und interne Veranstaltungen

des Verbandes der RFV Schwaben e.V.

Zuständigkeit

Der Verband der Reit- und Fahrvereine Schwaben e.V. genehmigt und beaufsichtigt Breitensportliche Veranstaltungen (BV) und interne Veranstaltungen (iV) seiner Mitgliedsvereine.

Kombinierte Veranstaltungen mit WBO und LPO Prüfungen sind bei der LK Bayern zu melden. Veranstaltungen

von FN-Betrieben / Sondermitglieder des BRFV sind ebenfalls bei der LK Bayern zu melden.

Genehmigungspflicht

Alle Breitensportliche Veranstaltungen und interne Veranstaltungen sind gem. WBO / LPO genehmigungspflichtig.

Die aktuelle Leistungsprüfungsordnung, Wettbewerbsordnung und das Aufgabenheft der FN, die aktuellen

Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der Bayerischen Reit- und Fahrverbandes sind für alle Veranstalter und Teilnehmer verbindlich.

Vereinsinterne Veranstaltung ohne Beteiligung anderer Vereine sind ebenfalls anzumelden, diese sind gebührenfrei.

Terminanmeldung

Interne u. Breitensportliche Veranstaltungen:  14 Tage vor Veranstaltungstermin.

Veranstaltungen gem. WBO:                          4 Wochen vor Veranstaltungstermin.

Veröffentlichung

Reine WBO Veranstaltungen werden auf der Internetseite des Verbandes als PDF- Datei veröffentlicht. 

Die Ausschreibung muß in Datei- Form (Word oder Excel) vorgelegt werden. Andere Übertragungsformen

sind nicht möglich.

Sollte eine Veröffentlichung in den Gelben Seiten der Fachzeitschrift „Bayerns Pferde“ gewünscht werden, wird die

WBO- Ausschreibung vom zuständigen Regionalverband mit Zustimmungsvermerk des Veranstalters, oder vom Veranstalter direkt, der Auftrag zur Veröffentlichung erteilt (mit entsprechender Angabe der Rechnungsanschrift)

und an die Landeskommission Bayern weitergeleitet. Die Gebühren für die Veröffentlichung sind entsprechend Gebührenordnung des BRFV veröffentlicht.

Die Fristen für die Druckabgabe der Bayerns Pferde Zucht u. Sport sind einzuhalten u. jeweils bis ersten Tag des Vormonats des Nennschlusses die genehmigte Ausschreibung abzugeben (d.h. 1 Monat Vorlauf).

Genehmigungs- u. Veröffentlichungsgebühren lt. Gebührenordnung des Verbandes Schwaben

Interne u. Breitensportl. Veranstaltung (spätestens 14 Tage vor Termin)

€ 25,00

verspätete Anmeldung     € 50,00

Veranstaltungen gem. WBO 4 Wochen vor Termin

€ 25,00

zusätzlich pro ausgeschriebenen Wettbewerb

    €  2,50

(inkl.Veröffentlichung auf Verbandswebsite)

 

 

 

WBO 2008 – Das neue Regelwerk für den Breitensport

© Sabine von Oelffen

 

Die WBO 2008 hat einige häufig gestellte Fragen aufgeworfen.

Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen rund um die WBO.

Welche WB-Möglichkeiten gibt es im Rahmen der WBO?

Solange Sicherheits- und Tierschutzaspekte gewahrt sind, sind der Kreativität bei der

WB Gestaltung keine Grenzen gesetzt. Die WBO gibt 88 WettbewerbsIdeen, die übernommen

werden können oder als Anregung dienen. Beispiele sind: Führzügelklasse Cross- Country, 2. Chance-WB,

Longenreiter-WB, Allround-WB, Natural Trail, Fahren vom Boden aus,....

Mein Pferd ist bei der FN als Turnierpferd registriert. Darf es trotzdem an WBO-WB teilnehmen?

Ja, auch Pferde, die bei der FN als Turnierpferde für LPO-LP registriert sind,

können an WBO-WB teilnehmen

Ich habe eine Jahresturnierlizenz bei der FN beantragt. Darf ich an WBO-WB teilnehmen?

Hier ist maßgeblich allein die Ausschreibung, die die teilnahmeberechtigten Leistungsklassen angibt.

Demnach können WBO-WB für LK 0-1  ausgeschrieben werden.

Was muss ich tun, um an einer Prüfung Klasse E gem. LPO teilnehmen zu können?

Das Pferd muss als Turnierpferd bei der FN registriert werden, der Reiter benötigt eine Jahresturnierlizenz der FN.

Nicht eingetragene Pferde und Reiter ohne Jahresturnierlizenz sind nicht startberechtigt.

Kann ich auf einem Turnier an WBO-WB und LPO-LP teilnehmen?

Eine Teilnahme an WB und LP ist grundsätzlich möglich, maßgeblich ist jedoch die Ausschreibung.

Welche Voraussetzungen muss mein Pferd für die Teilnahme an einem WBO-WB erfüllen?

Jedes teilnehmende Pferd benötigt einen Equidenpass.

Zudem müssen die Impfbestimmungen, die auch für LPO-LP gelten, erfüllt werden.

Woran erkenne ich, ob ein E-Springen eine LP gem. LPO oder ein WB gem. WBO analog LPO ist?

Welches Regelwerk gilt, ergibt sich aus der Ausschreibung.

Werden Ergebnisse von WBO-WB registriert?

Ergebnisse von WBO-WB werden nicht registriert.

Dagegen werden Ergebnisse, die im Rahmen von LP der Klasse E gem. LPO erzielt wurden,

seit 2008 registriert, so dass bereits im Rahmen der Klasse E Ranglistenpunkte gesammelt werden.

Kann ich auch WBO-WB im Bereich der Klasse A und höher veranstalten?

Ja, aber nur für besonders definierte Zielgruppen, wie z.B. Studentenreiter.

Ich möchte eine reine WBO-Veranstaltung anmelden. Wer ist zuständig?

Die Anmeldung ist an den jeweiligen Regionalverband zu senden.

Wo ist eine Veranstaltung anzumelden mit WBO-WB und LPO-LP?

Bei gemischten Veranstaltungen ist die LK Bayern zuständig

Wo kann eine WBO-Veranstaltung veröffentlicht werden?

Eine Veröffentlichung in der Bayerns Pferde Zucht und Sport ist möglich,

aber kostenpflichtig. Zudem bietet es sich an, die regionalen Medien zu nutzen,

bzw. die eingeladenen Vereine direkt über email/Brief zu informieren.

Welche Turnierfachleute benötige ich für die Durchführung einer WBO-Veranstaltung?

WBO-WB können grundsätzlich von Richtern mit der Qualifikation RP/BW bzw.

Prüfern im Breitensport bewertet werden mit der Ausnahme folgender WB:

Für alle Reiter/ Fahrer-WB gem. Aufgabenheft LPO und alle WBO-WB analog LP der Klasse E gem. LPO

wird mindestens 1 auf der Richterliste der LK Bayern geführter Richter benötigt.

Eine Richter- bzw. Prüferliste findet sich auf der Homepage des BRFV.

Benötige ich einen Arzt/Tierarzt für eine Breitensportveranstaltung?

Gemäß den Bestimmungen Nr. 6.3 WBO bestimmt sich die Erforderlichkeit

der Bereitstellung ärztlicher Dienste nach Art, Größe und Umfang der Breitensportveranstaltung.

Welche ärztlichen Dienste bereitgestellt werden, liegt daher im Ermessen des Veranstalters,

der diesbezüglich eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen sollte.

Eine geldsparende Lösung ist, Ärzte aus dem eigenen Verein um (kostenlosen)

Bereitschaftsdienst gegen freie Verpflegung zu bitten.

Wo finde ich Anregungen für die Gestaltung von breitensportlichen Wettbewerben?

Die WBO gibt in Teil II selbst 88 Wettbewerbsvorschläge.

Zudem gibt es zahlreiche Bücher, in denen sich Vorschläge finden.

Hinzuweisen ist insbesondere auf die im FN Verlag erschienenen Bücher zu

Allround-WB in Halle und Platz bzw. im Gelände.

Dort finden sich detaillierte Hinweise zu Parcoursgestaltung für Präzisions- und Aktionsparcours.

Darf ein Westernreiter mit Westernausrüstung  WBO-WB starten?

Ja, soweit in der Ausschreibung nicht ausgeschlossen, sind auch Reiter

anderer Reitweisen mit entsprechender Ausrüstung in WBO-WB startberechtigt.

Es gilt aber der Grundsatz der Reitweisenreinheit.

Welche Bedeutung hat die Ausschreibung in Bezug auf die zulässige Ausrüstung?

In der Ausschreibung können bestimmte Ausrüstungsgegenstände,

z.B. Pellham oder Sporen ausgeschlossen werden, der Veranstalter trägt hier die Kernverantwortung!